Spielregeln
Zum Entenrennen zugelassen sind nur die Original „Derby Duck“ © Rennenten für die ein gültiger Wettschein erworben wurde. Die Rennenten sind nummeriert. Die auf dem Wettschein befindliche Nummer ist einer Nummer auf der Rennente zugeordnet.
Ausgeschlossen an der Teilnahme des Entenrennens sind die Mitglieder und Helfer des Veranstalters, der Kiwanis Förderverein Bensheim e.V. Weiterhin sind gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag Minderjährige von dem persönlichen Erwerb eines Wettscheins ausgeschlossen.
Das Starten des Rennens erfolgt durch den Veranstalter beziehungsweise durch beauftragte Personen des Veranstalters. Gewinnberechtigt sind nur die Original „Derby Duck“ Rennenten. Von nicht autorisierten Personen gestarteten Rennenten sind nicht gewinnberechtigt.
Natürliche und künstliche Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Rennenten, die unterwegs auf der Rennstrecke hängenbleiben, werden durch Helfer des Veranstalters befreit. Nur Rennenten, die die gesamte Rennstrecke geschwommen sind, sind gewinnberechtigt.
Die Reihenfolge des Zieleinlaufs der Rennenten stellt der der Veranstalter unanfechtsbar fest.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt nach Ende des Entenrennens am Tage der Veranstaltung am Zieleinlauf. Die Gewinnübergabe erfolgt bei der Siegerehrung an der Mittelbrücke in Bensheim. Der Gewinner hat den gültigen Wettschein vor der Preisübergabe vorzulegen.
Nichtanwesende Gewinner können am Tag nach dem Rennen auf der Website nachsehen, ob die auf dem Wettschein angegebene Nummer einen Preis gewonnen hat und unter kiwanis-bensheim(at)t-online.de mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
Die Original „Derby Duck“ Rennenten werden nach dem Entenrennen vom Veranstalter eingesammelt und verbleiben im Eigentum des Veranstalters.
Die Spielregeln werden mit dem Erwerb des Wettscheins vom Teilnehmer akzeptiert.
Entfällt das Rennen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründe, verfallen die Rechte aus dem Wettschein. In diesem Fall bemüht sich der Veranstalter - ohne eine Rechtspflicht – um einen Ersatztermin, der in der Presse und auf der Website www.entenrennen-bensheim.de angegeben wird.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
